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Ihre Rechtsanwälte in Ibbenbüren – Kompetenz, Engagement und persönliche Betreuung

Bereits seit über 50 Jahren stehen wir Ihnen mit juristischem Know-how und persönlichem Engagement zur Seite – bundesweit und direkt in Ibbenbüren. Was 1971 als Einzelkanzlei begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einer spezialisierten, breit aufgestellten Anwaltskanzlei mit Notariat entwickelt.

In unserer Kanzlei legen wir großen Wert auf eine familiäre Atmosphäre, in der jeder Mandant einen persönlichen Ansprechpartner hat. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte Dr. Stephan Schmitz, Gabriele Heitkamp und Mathias Wissen bringen ihre umfangreiche Expertise in unterschiedlichen Rechtsgebieten ein, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

Ihr zuverlässiger Partner in rechtlichen Angelegenheiten

Die rechtlichen Herausforderungen, mit denen Sie konfrontiert werden, sind so vielfältig wie das Leben selbst. Ob im Baurecht, Architektenrecht oder Wirtschaftsrecht – wir sind für Sie da, um Klarheit zu schaffen und Sie mit individueller Beratung zu unterstützen. Im nationalen Bau- und Architektenrecht jonglieren wir mit rechtlichen und technischen Aspekten, um sicherzustellen, dass Ihre Projekte erfolgreich umgesetzt werden.

Im Bereich des Wirtschaftsrechts stehen wir sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern bei allen rechtlichen Angelegenheiten zur Seite.

Umfassende Dienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen

Wir beraten Sie in zahlreichen Rechtsfragen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Der Notar Dr. iur. Stephan O. Schmitz fungiert zudem als unparteiischer Betreuer und bietet Ihnen zusätzliche Expertise in Fragen des Notariats. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch in den Bereichen Erbrecht und Arbeitsrecht kompetent zur Verfügung.

Aktuelle Expertise für optimale Ergebnisse

Angesichts der sich ständig ändernden rechtlichen Grundlagen ist es unerlässlich, sich auf bestimmte Rechtsgebiete zu spezialisieren. Unsere kontinuierliche Weiterbildung und regelmäßige Vorträge gewährleisten, dass wir unsere Mandanten stets auf dem höchsten Niveau beraten können. Wir begegnen jedem Mandanten mit dem Ziel, schnelle und effiziente Problemlösungen zu finden.

Wenn auch Sie einen rechtlichen Beistand suchen, der Ihnen mit Sorgfalt und hohem Engagement begegnet, freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Kontaktformular. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen angehen!

Häufige Fragen – FAQ

Was kostet eine Erstberatung?

Eine Erstberatung darf für Privatpersonen bis zu 190,00 € netto kosten. Bei schriftlicher Beratung oder mehreren Gesprächen beträgt das Maximum 250,00 € netto. Wurde eine Vergütungsvereinbarung getroffen, kann das vereinbarte Honorar auch höher ausfallen.

Welche Kosten trägt eine Rechtsschutzversicherung?

Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus der Police sowie den Versicherungsbedingungen des Rechtsschutzversicherers. Bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen gibt es in der Regel eine Wartezeit von drei, manchmal auch sechs Monaten, bis der Versicherungsschutz besteht. Zudem kann bei vielen Rechtsschutzversicherungen eine Selbstbeteiligung anfallen. Kosten für Auswärtstermine (Fahrtkosten, Abwesenheits- und Tagegeld) sind oft nicht von der Versicherung gedeckt. Rechtsschutzversicherungen übernehmen üblicherweise nur Kosten, die gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallen, sodass mit dem Rechtsanwalt darüber hinaus getroffene Vergütungsvereinbarungen gegenüber Rechtsschutzversicherungen keine Wirkung entfalten.

Was muss man zur Beratung bei einem Rechtsanwalt mitbringen?

Um einen umfassenden Überblick zu erhalten, sollten sämtliche Unterlagen, die die Angelegenheit betreffen, mitgebracht werden, z. B. Verträge, Schriftverkehr und Notizen. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, sollte auch der Versicherungsvertrag oder, wenn bereits vorhanden, eine Kostendeckungszusage mitgebracht werden.

Warum ist es wichtig, Fristen einzuhalten?

Versäumte Fristen können dazu führen, dass Rechte nicht mehr geltend gemacht werden können. Zur Berechnung von Fristen ist es erforderlich, den Zugang des Schriftstücks zu kennen. Bei offiziell zugestellten Schriftstücken handelt es sich häufig um einen gelben Umschlag, auf dem der Postbote den Zugang notiert. Ein Rechtsanwalt berechnet für den Mandanten die Fristen und kann entsprechende Rechtsmittel fristgerecht einlegen.

Weitere häufige Fragen
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