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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Ibbenbüren

Zuverlässige Unterstützung bei privaten und gewerblichen Bauvorhaben

Das Bau- und Architektenrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet, das nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch technisches Verständnis erfordert. In der überwiegend nationalen Ausrichtung unserer Kanzlei in Ibbenbüren stehen wir Ihnen bei allen Fragen und Anliegen rund um Ihre Bauprojekte zur Seite.

Bereits vor der eigentlichen Bauphase können zahlreiche Herausforderungen auftauchen, sei es bei der Erstellung und Prüfung von Bauverträgen oder der Klärung von Abstandsflächen

Gerade in Deutschland ist es wichtig, die lokalen Vorschriften und Rechtsnormen zu kennen, die das Bauwesen regeln.

Unsere umfassenden Leistungen im Bau- und Architektenrecht

Unsere Kanzlei in Ibbenbüren unterstützt Sie vom Beginn Ihrer Bauphase an mit hoher Professionalität und Engagement. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für alle rechtlichen Belange, die im Rahmen Ihrer Bauprojekte auftreten können, und bieten Ihnen folgende Leistungen:

Vor dem Baustart:

  • umfassende Beratung zu rechtlichen Aspekten
  • Verhandlung mit allen Baubeteiligten
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen (BGB, VOB, HOAI)
  • Beratung und Prüfung von Aufmaß und Angebotserstellung
  • Unterstützung bei der Beantragung von Baugenehmigungen

Während der Ausführung:

  • baubegleitende Rechtsberatung
  • Durchführung von Baustellenbesuchen
  • Dokumentation und Anzeige von Mängeln
  • Klärung von Baubehinderungen und Verzugssituationen
  • Behinderungsanzeigen
  • Vermittlung von Sachverständigen

Abschluss des Bauprojekts:

  • Unterstützung bei der Abnahme von Bauleistungen nach Fertigstellung
  • Beratung bei Durchführung von Qualitätskontrollen
  • Besprechung von Gewährleistungsfragen
  • Beratung bei Nachbesserung bei festgestellten Mängeln
  • Klärung von Rechnungen, Vergütungen und Sicherungseinbehalten
  • Durchsetzung von Vergütungs- und Schadenersatzansprüchen

Die hier aufgeführten Punkte sind nur ein Teil unseres Leistungsspektrums. Egal, ob Sie private Bauprojekte oder gewerbliche Vorhaben planen, wir unterstützen Sie umfassend sowohl lokal als auch bundesweit.

Beratung für Architekten und Bauingenieure

Wir beraten auch Architekten und Bauingenieure in allen vertraglichen Fragen, um sicherzustellen, dass sie rechtlich abgesichert sind. Unser Fachwissen deckt Themen ab, wie etwa:

  • Architektenhaftpflicht
  • Gestaltung und Überprüfung von Architektenverträgen
  • Fragen zur HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
  • Durchsetzung von Honorarklagen
  • Begleitung bei Planungsfehlern und Überwachungsfragen

Sprechen Sie uns an!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kanzlei und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Häufige Fragen rund um das Bau- und Architektenrecht:

Sollte man einen Bauvertrag durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen?

Ja, die Prüfung eines Bauvertrages durch einen erfahrenen Anwalt ist äußerst ratsam. Jeder Bauvorhaben ist einzigartig, und der Vertrag sollte nicht nur detaillierte Baubeschreibungen enthalten, sondern auch umfassende Vertragsunterlagen, klare Fertigstellungsfristen, Preisgarantien und Regelungen zur Zahlung nach Baufortschritt.

Was tun, wenn der Bau Mängel aufweist?

Innerhalb der Gewährleistungsfrist (in der Regel 5 Jahre bei Bauwerken nach BGB) sollten Mängel schriftlich beim Auftragnehmer angezeigt und zur Beseitigung aufgefordert werden. Setzen Sie dabei eine Frist zur Mängelbehebung. Vermeiden Sie es, eigenmächtig Dritte mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen, bevor die gesetzte Frist abgelaufen ist. Wir beraten Sie gerne zu den nächsten Schritten.

Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise im Bau- und Architektenrecht – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Bauprojekte rechtlich sicher und erfolgreich umzusetzen!

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