Ihr Anwalt für Vertragsrecht in Ibbenbüren – Rechtsanwaltskanzlei Galle-Schneebecke, Schmitz und Kipp
In einer globalisierten Welt, in der Verträge über Landesgrenzen hinweg geschlossen werden, benötigen Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite. Die Rechtsanwaltskanzlei Galle-Schneebecke, Schmitz und Kipp in Ibbenbüren hat nicht nur langjährige Erfahrung im Vertragsrecht, sondern auch eine internationale Ausrichtung, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten.
Eine Unterschrift ist schnell unter einen Vertrag gesetzt. Viele bedenken die rechtlichen Konsequenzen erst nach der Unterzeichnung. Unser Rat: Lassen Sie jeden Vertrag von unseren Anwälten für Vertragsrecht überprüfen – egal, ob es sich um einen Mietvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag oder Werkvertrag handelt. Mit unserer internationalen Expertise stellen wir sicher, dass Ihre Verträge sowohl nationalen als auch internationalen rechtlichen Standards gerecht werden.
Aber auch nach der Vertragsunterzeichnung stehen wir Ihnen bei sämtlichen Fragestellungen des Vertragsrechts zur Seite, insbesondere wenn der Vertragspartner seine verbindlichen Leistungen nicht erbringt. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Ihnen in solchen Fällen schnell und unkompliziert zur Seite zu stehen.
Ihr Anwalt für Vertragsrecht informiert
Das Schließen von Verträgen gehört zum Alltag – und gerade bei internationalen Verträgen lauern oft juristische Fallen, die ohne eine fundierte rechtliche Beratung schwer zu meistern sind. Im Folgenden beantworten wir einige Fragen, mit denen sich unsere Mandanten häufig an unsere Kanzlei wenden:
Was gehört zum Vertragsrecht?
Das Rechtsgebiet des allgemeinen Vertragsrechts umfasst sämtliche Belange, die das Zustandekommen, die Abwicklung und die Verletzung von Verträgen auf nationaler sowie internationaler Ebene betreffen.
Was ist bei einer Kündigung im Vertragsrecht zu beachten?
Für die Kündigung eines Vertrags gilt grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Außerhalb dieser Frist ist eine Kündigung nur aus bestimmten Gründen erlaubt, etwa bei besonderen Kündigungsrechten im internationalen Kontext, wie etwa beim Wechsel des Strom- und Gasanbieters bei Preiserhöhungen oder bei Mieterhöhungen. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlich normierten Kündigungsfristen.
Wann ist ein Rücktritt von einem Vertrag möglich?
Jede Partei ist grundsätzlich an einen Vertrag gebunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch einem Vertragsstart ein Rücktrittsrecht zustehen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Vertragsrücktritt nicht mit dem Verbraucherwiderruf identisch ist, insbesondere bei internationalen Verträgen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Gerne bieten wir Ihnen in einer Rechtsberatung eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall. Darüber hinaus kümmern wir uns um alle erforderlichen weiteren juristischen Schritte. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, indem Sie uns anrufen, eine E-Mail schicken oder das Kontaktformular nutzen.
Weitere Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei abdeckt, sind unter anderem das Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Wirtschaftsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht. Durch unsere internationale Ausrichtung sind wir in der Lage, auch grenzüberschreitende rechtliche Themen kompetent zu behandeln.
Die Rechtsanwaltskanzlei Galle-Schneebecke, Schmitz und Kipp in Ibbenbüren deckt das Vertragsrecht ab, das folgende Bereiche umfasst:
- Abschluss von Verträgen
- Abwicklung von Verträgen
- Vertragsverletzung
- Kündigung von Verträgen
- Sonderkündigungsrechte
Setzen Sie auf unsere Expertise – wir freuen uns darauf, Ihnen beratend zur Seite zu stehen!