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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schmitz - Logo

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei privaten und gewerblichen Angelegenheiten

Das Bau- und Architektenrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. In diesem Bereich ist nicht nur juristisches Fachwissen Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen, sondern auch technisches Hintergrundwissen vonnöten.

Bereits vor der eigentlichen Bauphase ergeben sich oft viele Anlässe und Gründe für eine Beratung oder einen Rechtsstreit. Sei es bei Bauverträgen, Baugenehmigungen, Abstandsflächen oder der Angebotserstellung.

Da das Bau- und Architektenrecht zudem unter das allgemeine Werkvertragsrecht und das Baurecht des BGB fällt, die VOB oder HOAI oft mit einbezieht, ergibt sich viel Raum für die Vertragsgestaltung. Dadurch entstehen eine Reihe von Fragen und Problematiken, die Ihnen oft nur ein Fachanwalt beantworten kann.

Unsere Kanzlei steht Ihnen vom Beginn Ihrer Bauphase an zur Seite. Wir beraten Sie bei allen Rechtsfragen und setzen uns für Ihre Interessen mit hohem Engagement, der nötigen Erfahrung, umfangreicher Expertise und praktischen Lösungen ein. Zu diesem Zweck steht uns ein Team von Sachverständigen und Fachleuten zur Verfügung

Hier sehen Sie unsere Leistungen im Bereich Bau- und Architektenrecht auf einen Blick:

Vor dem Baustart

  • Beratung
  • Verhandlung mit den Baubeteiligten
  • Erstellen und Prüfen von Verträgen (BGB, VOB, HOAI)
  • Aufmaß und Angebot
  • Baugenehmigungen

Während der Ausführung

  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Baustellenbesuche
  • Mängelanzeige und Dokumentation
  • Baubehinderung und Verzug

Abschluss des Bauprojekts

  • Abnahme nach Fertigstellung
  • Qualitätskontrolle
  • Gewährleistung
  • Nachbesserung bei Mängeln
  • Rechnungen und Vergütungen
  • Sicherungseinbehalt
  • Schadenersatz

Die hier aufgeführten Punkte sind nur ein Teil unseres Leistungsspektrums. Wann immer Sie in Ihrer Bauphase rechtlichen Beistand benötigen, sind wir Ihr Fachanwalt vor Ort aber auch bundesweit und im benachbarten Ausland.

Wir beraten auch Architekten und Bauingenieure zu allen vertraglichen Fragen!

Zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Honorare, bei berufs- und haftungsrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Planungs- und Überwachungsfehler können Sie auf unser Fachwissen und unsere Erfahrung vertrauen:

  • Architektenhaftpflicht
  • Architektenverträge
  • HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
  • Honorarklagen
  • Planungsfehler
  • Prüfbare Honorarrechnungen

Sprechen Sie uns an.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kanzlei und unterstützen Sie gerne!

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